Verleih

Verleih von Hebezeugen und Hebewerkzeugen

Wenn Sie eines unserer Hebezeuge nur für einen bestimmten Zeitraum benötigen oder eine Anschaffung sich für Sie nicht lohnt, bieten wir Ihnen ein Sortiment zum Leihen an.

Unsere Verleihgeräte entsprechen den Anforderungen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift (BGV D 8). Bitte beachten Sie, dass der Betreiber (also in diesem Fall der Kunde, der sich unsere Geräte ausleiht) die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz der Hebezeuge (§ 24 BGV D8) trägt.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Handhabungen von uns machen zu lassen (dann übernehmen wir diese Verantwortung) oder sich von uns zumindest in die Handhabung einweisen zu lassen.