Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen in § 3, 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in § 3 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung seine Arbeitsmittel (Anlagen, Geräte, Maschinen und Werkzeuge) in regelmäßigen Zeitabständen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
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Diese Prüfung umfasst eine sicherheitstechnische Bewertung der Arbeitsmittel, als Ergänzung zur geforderten Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, die durch eine befähigte Person (TRBS 1203) durchgeführt werden kann. In der Praxis geschieht dies meist in Absprache mit den Herstellern. So bieten auch wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns gemeinsam dieser gesetzlichen Verpflichtung einschließlich Gefährdungsbeurteilung nachzukommen.
Die Anforderungen an diese Prüfungen orientieren sich an den betrieblichen Gegebenheiten; den exakten Umfang können wir nach entsprechender Untersuchung mit Ihnen zusammen bestimmen. Schließen [x]
Wir führen durch:
Gesetzliche Prüfungen nach
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
BGV D8
BGG 956
Nutzungsdauerende
Herstellervorschrift
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Schulungen
Bedienerschulungen (Befähigte Person 1 = Bediener)
Ausbildung zur Befähigung der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung BGV D8 (Befähigte Person 2 = Sachkundiger)
zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten